Gründungs- und Wachstumsfinanzierung

Zielgruppe

Existenzgründungen (u. a. Franchise), Betriebsübernahmen und bestehende gewerbliche Unternehmen bzw. Freie Berufe aus allen Branchen nach KMU-Kriterien.

Die Förderung ist auf das Land Baden-Württemberg begrenzt. Maßgebend ist der Investitionsort. In den anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Gesellschaften, diese erreichen Sie über den VDB - Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.

Gefördert werden betriebswirtschaftlich tragfähige und sinnvolle Vorhaben. Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.

Umfang

Bürgschaften in Höhe von 50 % der L-Bank-Darlehen (Bürgschaftsobergrenze max. ¤ 1 Million) für nahezu alle unternehmerischen Finanzierungsvorhaben (Gründungs-, Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittel, Anlauf-/Markteinführungskosten, Kaufpreise für Übernahmen, Produktentwicklung, FuE).
  • Keine Umschuldungen und keine Begleitung von Sanierungsvorhaben.

Förderung

Ausfallbürgschaft in Höhe von 50 % im Rahmen des GuW-Programmes (bzw. ELR- oder ELR-Kombi-Darlehen) in Zusammenarbeit mit der L-Bank.
  • Erfolg versprechendes Gründungs- bzw. Unternehmenskonzept
  • Soweit möglich sind bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für Hausbank und Bürgschaftsbank haften.
  • Persönliche Mitverpflichtung der Gesellschafter

Laufzeit

angepasst an Kreditlaufzeit

Bearbeitungsgebühr

1,0 % der genehmigten Bürgschaft

Bürgschaftsprovision

Die Bürgschaftsprovision wird durch die Einstufung im
Risikogerechten Zinssystem (RGZS) festgelegt (Stand 1.12.2009):
PreisklasseABCDEFGHI=J
Provision0,300,400,500,600,700,800,901,001,10

Unterlagen

Antrag KfW / L-Bank, Plangewinn- und Verlustrechnung, ggf. Business-Plan, Lebenslauf, Selbstauskunft Gesellschafter

Für etablierte Unternehmen: Jahresabschlüsse der letzte 3 Jahre, akt. BWA (inkl. Summen- / Saldenliste), Obligoübersicht.

Anmerkungen

  • Bei Darlehensbeträgen bis ¤ 250.000 (entspricht einem Bürgschaftsbetrag von
    ¤ 125.000 erfolgt die Entscheidung i.d.R. innerhalb von zehn Arbeitstagen
  • Prüfung der Einbindung einer stillen Beteiligung der MBG, insbesondere MBG50 möglich

Info / Kontakt


bei Summe aus Kredit- und Beteiligungsbetrag bis T¤ 250
Ansprechpartner Starthilfe - Start80/Gründung50/Wachstum50/Liquidität50

bei Summe aus Kredit- und Beteiligungsbetrag über T¤ 250
Ansprechpartner nach Regionen

Antrag KfW bei L-Bank einreichen.
L-Bank: Tel. 0711 122-2345