Startfinanzinanzierung80
Mit "Startfinanzierung80", das L-Bank und Bürgschaftsbank gemeinsam anbieten, wurden seit Beginn der Kooperation 1994 bis einschließlich 2010 über 7.000 Gründungsvorhaben mit einem Kreditvolumen von ¤ 270 Mio. begleitet. Die Bürgschaftsbank ergänzt das zinsgünstige Darlehen der L-Bank mit einer 80-Prozent Bürgschaft. Gefördert werden Gründungs- und Festigungsvorhaben bis drei Jahre nach der Gründung. Mit Startfinanzierung80 lassen sich Vorhaben bis zu einem Gesamtkapitalbedarf von ¤ 150.000 fördern.Wer wird gefördert?
Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft (Dienstleistungssektor, Handel, Gartenbau, Handwerk, Industrie) und den Freien Berufen in Baden-Württemberg bis zu drei Jahre nach Gründung aus allen Branchen nach KMU-Kriterien .Die Förderung ist auf das Land Baden-Württemberg begrenzt. Maßgebend ist der Investitionsort. In den anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Gesellschaften, diese erreichen Sie über den VDB - Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.
Gefördert werden betriebswirtschaftlich tragfähige und sinnvolle Vorhaben. Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.
Was wird gefördert?
Vorhaben
- Existenzgründungen, -festigungen (bis 3 Jahre) und Übernahmen mit einem Gesamtfinanzierungsbedarf bis zu ¤ 150.000
- Tätige Beteiligungen an einem Unternehmen
(i.d.R mindestens 10 %)
Verwendung
- Investitionen
- Warenerstausstattung
- Angemessener Übernahmepreis
- Betriebsmittelbedarf
Wie wird gefördert?
| Finanzierungsart | Förderdarlehen mit günstigen Zinssätzen kombiniert mit einer Bürgschaft in Höhe von 80 % zur Risikoentlastung der Hausbank |
| Finanzierungsanteil | In der Regel bis zu 100 % der förderfähigen Kosten |
| Darlehensmindestbetrag | keiner |
| Darlehenshöchstbetrag | ¤ 100.000 pro Unternehmen |
| Laufzeit (tilgungsfreie Jahre) Zinsbindung | 5(1)5; 5(5)5; 8(2)10; 10(2)10 |
| Auszahlung | 100 % |
| Zinssätze | Zinsbindung für das Darlehen je nach Laufzeitvariante Zinsaufschlag um bis zu 0,5 %-Punkte möglich abhängig von der Bonität Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,25 % pro Monat, erstmals fällig ein Jahr nach Zusagedatum |
| Bearbeitungsgebühr/ Bürgschaftsprovision | Einmalige Bearbeitungsgebühr: 1,0 % aus dem Bürgschaftsbetrag, mindestens ¤ 200 Laufende Bürgschaftsprovision: 0,8 % p. a. aus dem valutierenden - also noch ausstehenden - Kreditbetrag |
| Sicherheiten | Soweit möglich sind bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften. Eine persönliche Mitverpflichtung des Gründers ist die Regel. |
| Sonstiges | Die Obergrenze des Gesamtvorhabens für den Einsatz von Startfinanzierung80 liegt bei ¤ 150.000. Bis zu ¤ 100.000 lassen sich über das Starthilfedarlehen der L-Bank finanzieren. Die Bürgschaftsbank kann darüber hinaus Hausbank-Darlehen, Kontokorrent-Kredite und Avale bis ¤ 150.000 bei entsprechendem Eigenmitteleinsatz verbürgen. Eine das wirtschaftliche Eigenkapital stärkende Beteiligung der MBG in Höhe ¤ 25.000 ist bei Einsatz von mindestens ¤ 25.000 Eigenmitteln möglich. |
Unterlagen
L-Bank Antrag, Lebenslauf, Geschäftskonzept,Plangewinn- und Verlustrechnung, Selbstauskunft Gesellschafter.
Bei Übernahmen: Jahresabschlüsse / BWA-Zahlen des zu übernehmenden Unternehmens, Übernahmevertrag bzw. Entwurf.
Info / Kontakt
Merkblatt Startfinanzierung80L-Bank Broschüre Gründen und Investieren
Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Ansprechpartner Starthilfe - Start80/Gründung50/Wachstum50/Liquidität50Werastr. 15-17
70182 Stuttgart
Tel.: 0711 1645 -7950
Fax: 0711 1645-7959
L-Bank
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