Starthilfe Baden-Württemberg
Das gemeinsame Programm "Starthilfe Baden-Württemberg" von L-Bank und Bürgschaftsbank ermöglichte in den letzten vier Jahren über 3.500 Gründungsvorhaben. Das zinsgünstige Darlehen der L-Bank wird von der Bürgschaftsbank mit einer Bürgschaft über 80 Prozent ergänzt. Gefördert werden nicht mehr nur reine Gründungsfinanzierungen, sondern auch Vorhaben zur Festigung bestehender Betriebe innerhalb der ersten drei Jahre. Mit "Starthilfe Baden-Württemberg" können Vorhaben bis zu einem Gesamtkapitalbedarf von ¤ 150.000 gefördert werden.Wer wird gefördert?
Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft (Dienstleistungssektor, Handel, Gartenbau, Handwerk, Industrie) und den Freien Berufen in Baden-Württemberg bis zu drei Jahre nach Gründung aus allen Branchen nach KMU-Kriterien .Die Förderung ist auf das Land Baden-Württemberg begrenzt. Maßgebend ist der Investitionsort. In den anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Gesellschaften, diese erreichen Sie über den VDB - Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.
Gefördert werden betriebswirtschaftlich tragfähige und sinnvolle Vorhaben. Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.
Was wird gefördert?
Vorhaben
- Existenzgründungen, -festigungen (bis 3 Jahre) und Übernahmen mit einem Gesamtfinanzierungsbedarf bis zu ¤ 150.000
- Tätige Beteiligungen an einem Unternehmen
(i.d.R mindestens 10 %)
Kosten
- Investitionen
- Warenerstausstattung
- Angemessener Übernahmepreis
- Betriebsmittelbedarf
Wie wird gefördert?
| Finanzierungsart | Langfristige, im Zins verbilligte Darlehen, kombiniert mit einer Bürgschaft in Höhe von 80 % zur Risikoentlastung der Hausbank |
| Finanzierungsanteil | In der Regel bis zu 100 % der förderfähigen Kosten |
| Darlehensmindestbetrag | ¤ 5.000 |
| Darlehenshöchstbetrag | ¤ 100.000 pro Unternehmen |
| Laufzeit | 8 Jahre mit 2 tilgungsfreien Anlaufjahren |
| Auszahlung | 98 % |
| Zinssätze | Darlehen Zinsbindung für die gesamte Laufzeit Zinsaufschlag um bis zu 0,5 %-Punkte möglich, in Abhängigkeit von der Bonität Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,25 % pro Monat, erstmals fällig ein Jahr nach Zusagedatum |
| Provisionen / Bürgschaft | Einmalige Bearbeitungsgebühr: 1,0 % aus dem Bürgschaftsbetrag, mindestens ¤ 200 Laufende Bürgschaftsprovision: 0,8 % p. a. aus dem valutierenden Kreditbetrag |
| Sicherheiten | Soweit möglich sind bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften. Eine persönliche Mitverpflichtung des Gründers ist die Regel. |
| Sonstiges | Die Obergrenze des Gesamtvorhabens für den Einsatz von Starthilfe Baden-Württemberg liegt bei ¤ 150.000. Vorhaben bis zu ¤ 100.000 können durch das Starthilfedarlehen der L-Bank dargestellt werden. Eine darüber hinaus gehende Verbürgung von Hausbank-Darlehen, KK-Krediten und Avalen ist bis ¤ 150.000 bei entsprechendem Eigenmitteleinsatz möglich. Eine das wirtschaftliche Eigenkapital stärkende Beteiligung der MBG in Höhe ¤ 25.000 ist bei Einsatz von mindestens ¤ 25.000 Eigenmitteln möglich. |
Unterlagen
L-Bank Antrag, Lebenslauf, Geschäftskonzept,Plangewinn- und Verlustrechnung, Selbstauskunft Gesellschafter.
Bei Übernahmen: Jahresabschlüsse / BWA-Zahlen des zu übernehmenden Unternehmens, Übernahmevertrag bzw. Entwurf.
Info / Kontakt
Prospekt Starthilfe [567 KB]Prospekt Existenzgründung und Unternehmensnachfolge [358 KB]
Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Ansprechpartner Starthilfe / GuW50 / MBG50 / Li50Werastr. 15-17
70182 Stuttgart
Tel.: 0711 1645 -7950
Fax: 0711 1645-7959
L-Bank
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