Bürgschaften für Existenzgründungen
Zielgruppe
Gewerbliche Existenzgründungen (u. a. Franchise) und Freie Berufe in Baden-Württemberg aus allen Branchen nach KMU-Kriterien.Die Förderung ist auf das Land Baden-Württemberg begrenzt. Maßgebend ist der Investitionsort. In den anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Gesellschaften, diese erreichen Sie über den VDB - Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.
Gefördert werden betriebswirtschaftlich tragfähige und sinnvolle Vorhaben. Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.
Umfang
Bürgschaften bis ¤ 1,0 Millionen, max. 80 % der jeweiligen Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln, Gründungs-, Anlauf-, Markteinführungskosten, Avale, FuE etc.- Für Kredite bis ¤ 150.000 generell 80 % Bürgschaft im Rahmen des Programms Starthilfe.
Förderung
Ausfallbürgschaften für öffentliche Förderkredite, Darlehen und Kredite der Hausbank, AvaleVoraussetzungen
- Schlüssiges Gründungskonzept
- Soweit möglich sind bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften.
- Persönliche Mitverpflichtung der Gesellschafter
Laufzeit
i. d. R. angepasst an KreditlaufzeitBearbeitungsgebühr
einmalig i. d. R. 1,0 % der genehmigten BürgschaftBürgschaftsprovision
i. d. R. 0,8 % p. a. aus dem valutierenden KreditbetragUnterlagen
Antrag, Plangewinn- und Verlustrechnung, Lebenslauf, Geschäftskonzept, Selbstauskunft GesellschafterAntrag über Hausbank an die Bürgschaftsbank.
Info / Kontakt
Telefon / Mail: Ansprechpartner
Download: Prospekt Existenzgründung und Unternehmensnachfolge [358 KB]
