Pressekonferenz von Bürgschaftsbank und MBG am 17. Februar 2012 in Stuttgart.

Bürgschaften für Existenzgründungen

Zielgruppe

Gewerbliche Existenzgründungen (u. a. Franchise) und Freie Berufe in Baden-Württemberg aus allen Branchen nach KMU-Kriterien.

Die Förderung ist auf das Land Baden-Württemberg begrenzt. Maßgebend ist der Investitionsort. In den anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Gesellschaften, diese erreichen Sie über den VDB - Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.

Gefördert werden betriebswirtschaftlich tragfähige und sinnvolle Vorhaben. Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.

Umfang

Bürgschaften bis ¤ 1,0 Millionen, max. 80 % der jeweiligen Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln, Gründungs-, Anlauf-, Markteinführungskosten, Avale, FuE etc.
  • Für Kredite bis ¤ 150.000 generell 80 % Bürgschaft im Rahmen des Programms Starthilfe.

Förderung

Ausfallbürgschaften für öffentliche Förderkredite, Darlehen und Kredite der Hausbank, Avale

Voraussetzungen

  • Schlüssiges Gründungskonzept
  • Soweit möglich sind bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften.
  • Persönliche Mitverpflichtung der Gesellschafter

Laufzeit

i. d. R. angepasst an Kreditlaufzeit

Bearbeitungsgebühr

einmalig i. d. R. 1,0 % der genehmigten Bürgschaft

Bürgschaftsprovision

i. d. R. 0,8 % p. a. aus dem valutierenden Kreditbetrag

Unterlagen

Antrag, Plangewinn- und Verlustrechnung, Lebenslauf, Geschäftskonzept, Selbstauskunft Gesellschafter

Antrag über Hausbank an die Bürgschaftsbank.

Info / Kontakt


Telefon / Mail: Ansprechpartner

Download: Prospekt Existenzgründung und Unternehmensnachfolge [358 KB]