Filmförderung
Zielgruppe
Junge (auch Gründungen) und etablierte Unternehmen der Filmwirtschaft mit Betriebsitz (nicht zwingend Hauptsitz) in Baden-Württemberg nach KMU-Kriterien.Gefördert werden betriebswirtschaftlich tragfähige und sinnvolle Vorhaben. Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens unter Einschaltung der MFG Filmförderung Baden-Württemberg sowie ggf. auf Stellungnahmen unserer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.
Umfang
Es stehen drei Programmvarianten zur Verfügung. Umschuldungen und die Begleitung von Sanierungsvorhaben sind nicht möglich.- Bürgschaften für Zwischenkredite
Vorfinanzierung von Auftragsproduktionen (TV / Spielfilme, auch Co-Produktionen) -Bürgschaften über 60 %, mind. T¤ 100, max. ¤ 1 Million - Bürgschaften für Avale(-Rahmen) von Kreditinstituten
Senderbürgschaften für Auftragsproduktionen (TV/Spielfilme, auch Co-Produktionen) -Bürgschaften bis zu 80 %, mind. T¤ 100, max. ¤ 1 Million - Bürgschaften für Investitionen und Betriebsmittel
Förderfähig sind Investitionen (z.B. (Equipment) und Betriebsmittel (u.a. Debitorenfinanzierung, Gründungskosten) - Bürgschaften von 60 bis 80 %, max. ¤ 1 Million
Sicherheiten
Nach Abstimmung mit Hausbank (gleichrangig und quotal), i.d.R. persönliche Mitverpflichtung / Risikolebensversicherung, Sicherungsübereignung, Zession etc.Laufzeit
angepasst an Kredit- bzw. AvallaufzeitBearbeitungsgebühr
1,0 % der genehmigten Bürgschaft. Bei Verbürgung von Aval- bzw. Zwischenkrediten mit Laufzeit unter einem Jahr Reduzierung auf 0,75 %Bürgschaftsprovision
0,65 % p.a. bis 0,85 % p.a. aus dem valutierenden Kreditbetrag, je nach ProgrammvarianteAntragstellung
i.d.R. über Hausbank, aber auch direkte Antragstellung bei MFG und Bürgschaftsbank möglich (Hausbanksuche soll durch Bereitschaft zur Übernahme einer Bürgschaft erleichtert werden)Zusätzliche Co-Finanzierung im Bereich "Incentive Funding"
Fördermittel zur Produktionsvorbereitung von mehreren Filmprojekten (MFG Incentive-Funding) können künftig durch ein Förder- bzw. Hausbankdarlehen verdoppelt werden, welches mit einer Bürgschaft von 50 % unterlegt wird. Erhält das Unternehmen z.B. eine MFG-Förderung in Höhe von ¤ 100.000, besteht die Option, ein verbürgtes Darlehen in gleicher Höhe in die Finanzierung einzubauen.Benötigte Unterlagen
Die folgenden Unterlagen sind je nach Unternehmenssituation, Vorhabenshöhe und -zweck zur Beurteilung erforderlich.- Produktions- und Kostenplan
- Finanzierungsplan / Cash-Flow Prognose (Plangewinn- und -verlustrechnung )
- Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre,
aktuelle BWA-Auswertungen mit Summen-/Saldenliste - Referenzen
- Selbstauskunft Gesellschafter
Info / Kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Merkblatt Filmförderung von MFG und Bürgschaftsbank
info0612.pdf [988 KB]
Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Herr Otto Züffle
Werastraße 15-17
70182 Stuttgart
Tel. 0711 1645-711
Fax 0711 1645-777
E-Mail Otto Züffle
MFG Filmförderung Baden-Württemberg
Herr Dieter Krauß
Breitscheidstraße 4
70174 Stuttgart
Tel. 0711 90715-401
Tax 0711 90715-450
E-Mail: krauss (at) mfg (dot) de
