Gewerbliche Unternehmen und Freie Berufe aus allen Branchen nach KMU-Kriterien.
Die Förderung ist auf das Land Baden-Württemberg begrenzt. Maßgebend ist der Investitionsort. In den anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Gesellschaften, diese erreichen Sie über den VDB - Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.
Gefördert werden betriebswirtschaftlich tragfähige und sinnvolle Vorhaben. Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.
Bürgschaften bis € 2,5 Mio., max. 80% der notwendigen Kredite für nahezu alle unternehmerischen Finanzierungsvorhaben (Wachstums-/Investitionsfinanzierung, Betriebsmittel, Gesellschafterauszahlung, Firmenerwerb, Produktentwicklung, FuE). Keine Begleitung von Umschuldungen (Ausnahme: Ablösung von Kreditoren, Umfinanzierung nicht betriebsgerecht finanzierter Investitionen) und Sanierungsprojekten.
Ausfallbürgschaften für öffentliche Förderkredite, Darlehen und Kredite der Hausbank, Avale.
Voraussetzungen
Laufzeit
i. d. R. angepasst an Kreditlaufzeit.
Bearbeitungsgebühr
einmalig i. d. R. 1,0 % der genehmigten Bürgschaft.
Bürgschaftsprovision
i. d. R. 1,0 % p. a. aus dem valutierenden Kreditbetrag.
Unterlagen
Hinweis:
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.