Junge (auch Gründungen) und etablierte Unternehmen der Filmwirtschaft mit Betriebsitz (nicht zwingend Hauptsitz) in Baden-Württemberg nach KMU-Kriterien.
Gefördert werden betriebswirtschaftlich tragfähige und sinnvolle Vorhaben. Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens unter Einschaltung der MFG Filmförderung Baden-Württemberg sowie ggf. auf Stellungnahmen unserer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.
Es stehen drei Programmvarianten zur Verfügung. Umschuldungen und die Begleitung von Sanierungsvorhaben sind nicht möglich.
Sicherheiten
Nach Abstimmung mit Hausbank (gleichrangig und quotal), i.d.R. persönliche Mitverpflichtung/Risikolebensversicherung, Sicherungsübereignung, Zession etc.
Laufzeit
angepasst an Kredit- bzw. Avallaufzeit
Bearbeitungsgebühr
1,0 % der genehmigten Bürgschaft. Bei Verbürgung von Aval- bzw. Zwischenkrediten mit Laufzeit unter einem Jahr Reduzierung auf 0,75 %
Bürgschaftsprovision
0,65 % p.a. bis 0,85 % p.a. aus dem valutierenden Kreditbetrag, je nach Programmvariante
Antragstellung
i.d.R. über Hausbank, aber auch direkte Antragstellung bei MFG und Bürgschaftsbank möglich (Hausbanksuche soll durch Bereitschaft zur Übernahme einer Bürgschaft erleichtert werden)
Zusätzliche Co-Finanzierung im Bereich "Incentive Funding"
Fördermittel zur Produktionsvorbereitung von mehreren Filmprojekten (MFG Incentive-Funding) können künftig durch ein Förder- bzw. Hausbankdarlehen verdoppelt werden, welches mit einer Bürgschaft von 50 % unterlegt wird. Erhält das Unternehmen z.B. eine MFG-Förderung in Höhe von € 100.000, besteht die Option, ein verbürgtes Darlehen in gleicher Höhe in die Finanzierung einzubauen.
Einzureichende Unterlagen
Die folgenden Unterlagen sind je nach Unternehmenssituation, Vorhabenshöhe und -zweck zur Beurteilung erforderlich.
Hinweis:
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.