Ergänzung des ELR-Zuschusses. Mit dem ELR-Kombidarlehen sind 100% der Investitionskosten im ländlichen Raum (z.B. Grundstücke, Gebäude, Baumaßnahmen, Maschinen und Betriebseinrichtung) förderfähig.
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, die einen ELR-Zuschuss erhalten.
Investitionsvorhaben, die bereits vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ausgewählt (eingeplant) sind.
Förderfähige Kosten:
Mit dem ELR-Kombi-Darlehen können auch Investitionskosten finanziert werden, die nicht mit einem ELR-Zuschuss finanziert werden:
Nicht förderfähig sind Betriebsmittelbedarf und Warenlager.
Investitionsort: Die Unternehmen müssen in Baden-Württemberg investieren.
Umfang: Bürgschaften bis max. € 2,5 Millionen, max. 80% des ELR-Kombi-Darlehens.
Voraussetzung:
Laufzeit: angepasst an Kreditlaufzeit.
Bearbeitungsgebühr: einmalig 1,0 % der genehmigten Bürgschaft
Bürgschaftsprovision: 0,50 % p.a. bis 1,00 % p.a. aus dem noch ausstehenden Kreditbetrag
Antrag: Die Hausbank stellt den Antrag direkt bei der Bürgschaftsbank.
Diese Unterlagen brauchen Sie:
Hinweis:
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.