Gefördert werden Unternehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Art der Finanzierung
Die Unternehmen erhalten über ihre Hausbank ein Darlehen mit verbilligten Sollzinsen. Im Programmschwerpunkt Innovative Geschäftsmodelle erhalten KMUs zusätzlich einen Tilgungszuschuss der L-Bank.
Finanzierungsanteil
Bruttodarlehensbetrag
Risikoübernahmen
Falls das Unternehmen oder die Inhaber/Gesellschafter nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann die Hausbank eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg oder bei der L-Bank beantragen. Die Bürgschaftsbank ist für Bürgschaftsbeträge bis max. 2,5 Millionen Euro zuständig, die L-Bank für Beträge über 2,5 Millionen Euro.
Kombi-Bürgschaft 50
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für Förderdarlehen der L-Bank. Sie werden in einem vereinfachten Verfahren beantragt und zu besonderen Konditionen zugesagt. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens. Die laufende Bürgschaftsprovision richtet sich nach der Preisklasse des risikogerechten Zinssystems, die für das verbürgte Förderdarlehen beantragt wird. Dabei kann die Kombi-Bürgschaft 50 bei der Ermittlung der Besicherungsklasse als werthaltige Sicherheit berücksichtigt werden.
Für die Innovationsfinanzierung 4.0 bieten Bürgschaftsbank und L-Bank Kombi-Bürgschaften 50 an.
Individuelle Bürgschaften
Außerhalb der Kombi-Bürgschaften 50 übernimmt die Bürgschaftsbank bis zu einem Bürgschaftsbetrag von
1,25 Millionen Euro auch höhere Risikoanteile (bis zu 80 %). Die L-Bank übernimmt bei höheren Bürgschaftsbeträgen in der Regel bis zu 50 % des Risikos. Bürgschaften in Höhe von 50 % der L-Bank-Darlehen (Bürgschaftsobergrenze max. € 2,5 Mio.). Es sind auch höhere Bürgschaften bis maximal 80 % möglich oder niedrigere.
Bürgschaft InnovFin 70
Bürgschaftsbank und L-Bank bieten mit ihren Bürgschaften InnovFin 70 eine standardisierte, an den RGZS-Preisklassen ausgerichtete Bürgschaft mit höherer Risikoentlastung an.
Bürgschaft InnovFin 50 (Expressverfahren)
Die Bürgschaftsbank bietet für Kreditbeträge bis 300.000 Euro eine 50 % Bürgschaft im Expressverfahren
an. Hierfür ist ein separater Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft InnovFin 50 (Expressverfahren)
parallel zum Förderantrag der L-Bank einzureichen.
MBG-Kombi-Programm
Das Förderdarlehen kann unabhängig von der Verbürgungsquote im Rahmen des MBG-Kombiprogramms durch eine stille Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH ergänzt werden.
Laufzeit:
Angepasst an Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre
Bearbeitungsgebühr:
einmalig 1,0 % der genehmigten Bürgschaft.
Bürgschaftsprovision:
Die jährliche Bürgschaftsprovision wird nach der Einstufung im risikogerechten Zinssystems (RGZS) bestimmt und berechnet sich aus dem Kreditbetrag.
Antrag:
Antragstellung und Vertragsabschluss bei der Hausbank
Mehr dazu unter www.l-bank.de