Existenzgründer (u.a. Franchise), Betriebsübernehmer und bestehende gewerbliche Unternehmen bzw. Freie Berufe aller Branchen nach KMU-Kriterien (bis maximal 5 Jahre nach Gründung).
Die Förderung ist auf das Land Baden-Württemberg begrenzt. Maßgebend ist der Investitionsort. In den anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Gesellschaften, diese erreichen Sie über den VDB - Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.
Gefördert werden betriebswirtschaftlich tragfähige und sinnvollen Neugründungs- und Übernahmevorhaben sowie Investitionen zur Existenzfestigung junger Unternehmen. Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.
Umfang:
Bürgschaften in Höhe von 50 % der L-Bank-Darlehen (Bürgschaftsobergrenze max. € 2,5 Mio.) für nahezu alle unternehmerischen Finanzierungsvorhaben (Gründungs-, Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittel, Anlauf-/Markteinführungskosten, Kaufpreise für Übernahmen, Produktentwicklung, FuE).
Voraussetzung:
Laufzeit:
angepasst an Kreditlaufzeit.
Bearbeitungsgebühr:
1,0 % der genehmigten Bürgschaft.
Bürgschaftsprovision:
Die Bürgschaftsprovision wird durch die Einstufung im
risikogerechten Zinssystems (RGZS) festgelegt:
Risikoklasse | A | B | C | D | E | F | G | H | I=J |
Bürgschaftsprovision Gründungsfinanzierung 50 | 0,30 | 0,40 | 0,60 | 0,70 | 0,80 | 1,00 | 1,10 | 1,30 | 1,50 |
Antrag:
Für das Programm Gründungsfinanzierung 50 mit 50-prozentiger Bürgschaft stellt die Hausbank den Antrag direkt bei der L-Bank; für niedrigere oder höhere Bürgschaften stellt sie einen zusätzlichen Antrag direkt bei der Bürgschaftsbank.
Unterlagen
Für etablierte Unternehmen: Jahresabschlüsse der letzte 3 Jahre, akt. BWA (inkl. Summen- / Saldenliste), Obligoübersicht.
Anmerkungen
Hinweis:
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich oder auf der Webseite der L-Bank.