Gewerbliche Unternehmen (auch Neugründungen) und Freie Berufe aus allen Branchen nach KMU-Kriterien.
Die Förderung ist auf das Land Baden-Württemberg begrenzt. Maßgebend ist der Investitionsort. In den anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Gesellschaften, diese erreichen Sie über den VDB - Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.
Gefördert werden betriebswirtschaftlich tragfähige und sinnvolle Vorhaben. Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.
Verbürgung von Avalrahmen/Einzelavalen im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe, Auftragsabwicklung, Gewährleistung, d. h. Bietungs-, Anzahlungs-, Vertragserfüllungs-, und Gewährleistungsbürgschaften.
Laufzeit
Individuelle Ausgestaltung bis zu 8 Jahren, davon 4 Jahre ohne Herabsetzung der Bürgschaft mit Verlängerungsoption.
Bearbeitungsgebühr
i.d.R. einmalig 1,0 % der genehmigten Bürgschaft.
Bürgschaftsprovision
i.d.R. 0,5 %-1,0 % p. a. des verbürgten Avalrahmens/Einzelavals.
Unterlagen
Voraussetzungen
i. d. R. nachrangige Besicherung nach Vereinbarung mit der HausbankPersönliche (Teil-) Mitverpflichtung des Unternehmers
Hinweis:
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.