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Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg
Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen einem Gläubiger (hier: Kreditinstitut, Bank, Sparkasse oder Leasinggesellschaft) und dem Bürgen, wonach dieser für einen Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.
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