Die Kosten einer Bürgschaft setzen sich aus der einmaligen Bearbeitungsgebühr und der Bürgschaftsprovision zusammen.
Die einmalige Bearbeitungsgebühr wird etwa 10 Tage nach Versand der Urkunde abgebucht – mit Einführung des SEPA-Lastschriftmandats im August 2014 erhält der Kunde eine Rechnung über die Bearbeitungsgebühr zzgl. Mehrwertsteuer.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt in der Regel 1 Prozent des Bürgschaftsbetrags. Keine Kosten fallen an, wenn eine Bürgschaft nicht zustande kommt.