Gewerbliche Existenzgründungen (u. a. Franchise) und Freie Berufe in Baden-Württemberg aus allen Branchen nach KMU-Kriterien.
Die Förderung ist auf das Land Baden-Württemberg begrenzt. Maßgebend ist der Investitionsort. In den anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Gesellschaften, diese erreichen Sie über den VDB - Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.
Gefördert werden betriebswirtschaftlich tragfähige und sinnvolle Vorhaben. Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.
Bürgschaften bis max. € 2,5 Mio., max. 80 % der jeweiligen Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln, Gründungs-, Anlauf-, Markteinführungskosten, Avale, FuE etc.
Ausfallbürgschaften für öffentliche Förderkredite, Darlehen und Kredite der Hausbank, Avale.
Voraussetzungen
Laufzeit
i. d. R. angepasst an Kreditlaufzeit.
Bearbeitungsgebühr
einmalig i. d. R. 1,0 % der genehmigten Bürgschaft
Bürgschaftsprovision
i. d. R. 1,0 % p. a. aus dem noch ausstehenden Kreditbetrag.
Unterlagen
Hinweis:
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.