Das Unternehmen gilt als kleines und mittleres Unternehmen (KMU), wenn es nicht mehr als 250 Beschäftigte hat und entweder der Umsatz unter € 50 Millionen oder die Bilanzsumme unter € 43 Millionen liegt. Darüber hinaus darf kein Unternehmen zu 25 % oder mehr beteiligt sein, das diese Kriterien nicht erfüllt. Weitere Informationen erhalten Sie im Amtsblatt der EU KMU-Verordnung.